Lohnsteuer-Anmeldung ans Finanzamt: Fristen und Übermittlung
Der Arbeitgeber zahlt nicht nur Löhne aus — er zieht auch die Lohnsteuer ab und führt sie für seine Beschäftigten ans Finanzamt ab. Das Bindeglied ist die Lohnsteuer-Anmeldung. Wie oft sie fällig ist und bis wann, richtet sich nach klaren Regeln.
Auf einen Blick: Mit der Lohnsteuer-Anmeldung meldet der Arbeitgeber die einbehaltene Lohnsteuer (samt Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer) elektronisch ans Finanzamt und führt sie ab. Der Anmeldungszeitraum ist nach § 41a EStG in der Regel der Kalendermonat — vierteljährlich bei einer Vorjahres-Lohnsteuer über 1.080 € bis 5.000 €, jährlich bei bis zu 1.080 €. Frist: bis zum 10. Tag nach Ablauf des Zeitraums, Übermittlung authentifiziert über ELSTER.
Was ist die Lohnsteuer-Anmeldung?
Lohnsteuer ist eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuer der Arbeitnehmer. Der Arbeitgeber behält sie vom Bruttolohn ein und führt sie ab — die Lohnsteuer-Anmeldung teilt dem Finanzamt die Summen mit. Sie ist keine eigene Steuer, sondern die Meldung und Abführung der bereits einbehaltenen Beträge. Mitgemeldet werden der Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer.
Monatlich, vierteljährlich oder jährlich?
Wie oft angemeldet wird, hängt von der Höhe der abzuführenden Lohnsteuer des Vorjahres ab:
| Vorjahres-Lohnsteuer | Anmeldungszeitraum |
|---|---|
| über 5.000 € | monatlich |
| über 1.080 € bis 5.000 € | vierteljährlich |
| bis 1.080 € | jährlich |
Diese Grenzen stehen in § 41a EStG und werden z. B. bei lohn-info.de zur Lohnsteueranmeldung praxisnah erläutert. Der für die Lohnsteuer maßgebende Zeitraum gilt auch für Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer.
Die Frist: der 10.
Die Anmeldung muss spätestens am zehnten Tag nach Ablauf des Anmeldungszeitraums beim Finanzamt sein — bei monatlicher Anmeldung also bis zum 10. des Folgemonats. Fällt der 10. auf ein Wochenende oder einen Feiertag, verschiebt sich die Frist auf den nächsten Werktag. Bis dahin ist die Steuer auch fällig.
Elektronisch über ELSTER
Die Lohnsteuer-Anmeldung wird elektronisch und authentifiziert übermittelt — über die ELSTER-Schnittstelle der Finanzverwaltung. Eine Abgabe auf Papier ist nur noch in Härtefällen möglich. Für die Authentifizierung braucht es ein ELSTER-Organisationszertifikat.
Aus der Abrechnung automatisch
Die Beträge für die Anmeldung fallen im Lohnlauf ohnehin an — eine Lohn-Software fasst sie zusammen und erzeugt die Anmeldung fristgerecht. Bei Lohnfluss entsteht die Lohnsteuer-Anmeldung aus dem festgeschriebenen Lauf und wird elektronisch übermittelt. (Ehrlich: Die produktive ELSTER-Übermittlung schalten wir mit Abschluss der ITSG-Zertifizierung scharf.)
Häufige Fragen
Wer legt fest, ob ich monatlich oder vierteljährlich anmelde?
Die Höhe der Vorjahres-Lohnsteuer: über 5.000 € monatlich, über 1.080 € bis 5.000 € vierteljährlich, bis 1.080 € jährlich. Das Finanzamt teilt den Zeitraum in der Regel mit.
Was ist, wenn ich in einem Monat keine Lohnsteuer einbehalten habe?
Auch dann ist grundsätzlich eine Anmeldung („Nullmeldung”) abzugeben, solange ein Anmeldungszeitraum festgesetzt ist — sonst fragt das Finanzamt nach.
Muss ich die Anmeldung elektronisch abgeben?
Ja, die Übermittlung erfolgt authentifiziert über ELSTER. Papier ist nur im Ausnahme-/Härtefall zulässig.
Weiterführend
- Lohnabrechnung-Software — Abrechnung, Meldungen und Anmeldung aus einem Lauf
- DEÜV-Meldungen erklärt — die Meldungen an die Sozialversicherung
- Lohnabrechnung automatisieren — der Monatslauf per Knopfdruck
- Fragen? Auf die Warteliste eintragen.